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Sonntag, 23. Juni 2013

Vertragsprüfungen

Diese Woche stand unter dem Motto der Vertragsprüfung

Der Grundstückskaufvertrag
Unserer Meinung nach kann man nie davon ausgehen, dass der Kaufvertrag - auch wenn er von einem Notar beurkundet wird - zu Gunsten des Käufers geschrieben ist. Da wir selber keine Rechtsexperten sind, haben wir den Notarvetrag bei einem Anwalt mit Spezialisierung auf Baurecht prüfen lassen. Aber auch das entbindet den Bauherren nicht davon, die zwölf Seiten selber zu lesen und zumindest zu verstehen versuchen.


Die Verträge rund um den Hausbau 
Einen weiteren Tipp haben wir von einem Kollegen der Bauherrin erhalten: die Prüfung der Bauunterlagen (Bau- und Leistungsbeschreibung, Bauwerkvertrag, Nebenabreden) bei der Verbraucherzentrale, konkret der Verbrauchenzentrale Brandenburg mit Sitz in Potsdam.
Man vereinbart dort einen Termin, schickt die Verträge mit der Post vor und trifft sich dann zu einem 90-minütigem Gespräch. Zum Gespräch sollte man ausgeruht erscheinen und sich gut vorbereitet haben, denn man erhält viele Informationen, die es danach mit der Baufirma zu verhandelt gilt. 
Wenn wir das abschließende Angebot vorliegen haben, werden wir das mit unseren Bausachverständigen prüfen und dann unterschreiben. 

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